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mD Ingenieure

Ihr zuverlässiger und unabhängiger Partner für Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen

Prüfungen gemäß Baurecht​

In jedem Bundesland existieren baurechtliche Verordnungen zur Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen – vor Inbetriebnahme und wiederkehrend:

– Brandmeldeanlagen
– Alarmierungsanlagen
– Sicherheitsstromversorgungen
– Sicherheitsbeleuchtungen
– Wirk-Prinzip-Prüfung
– Blitzschutzanlagen

Prüfungen gemäß DGUV V3​

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung verpflichtet Unternehmer, ihre ortsfesten elektrischen Anlagen vor Inbetriebnahme und danach alle 4 Jahre prüfen zu lassen.

Prüfung gemäß VdS SK 3602

Die Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel SK 3602 erfolgt auf Grundlage einer Vereinbarung im Versicherungsvertrag. Im Allgemeinen wird die Prüfung jährlich durchgeführt:

Diese Prüfung erfolgt zusätzlich zur Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen gemäß DGUV V3.

– Prüfung elektrischer Anlagen gemäß SK 3602
– Thermografische Untersuchungen elektrischer Anlagen

Übersicht der Prüfverordnungen nach Bundesland

Baubegleitende Prüfung​

Speziell bei der baubegleitenden Prüfung ist der große Vorteil für Sie als Kunden, dass eventuelle Planungs- oder Ausführungsfehler frühzeitig erkannt und entsprechende Lösungsansätze noch in der Bauphase erarbeitet und umgesetzt werden können.

– gemäß Baurecht
– gemäß VdS SK3602
– gemäß DGUV V3
– gemäß individueller Anforderungen

Prüfungen vor Inbetriebnahme

Vor der Inbetriebnahme müssen die sicherheitstechnischen Anlagen gemäß Baurecht durch einen Prüfsachverständigen geprüft werden. Dabei wird die Wirksamkeit und Betriebssicherheit festgestellt.

– gemäß Baurecht
– gemäß VdS SK3602
– gemäß DGUV V3
– gemäß individueller Anforderungen

Wiederkehrende Prüfung

Die sicherheitstechnischen Anlagen müssen gemäß der baurechtlichen Grundlagen der Länder alle 3 Jahre wiederholend geprüft werden. Darunter zählen Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen und Sicherheitsbeleuchtungs-Anlagen.

– gemäß Baurecht
– gemäß VdS SK3602
– gemäß DGUV V3
– gemäß individueller Anforderungen

Vertrauen als Grundlage und Erfolgsfaktor


Unser Sachverständigenbüro verfügt über kompetente und qualifizierte Sachverständige mit langjährigen Erfahrungen und persönlichen Anerkennungen in den jeweiligen Prüfbereichen.
Wir beraten Sie gerne, welche Anlagen eine Prüfpflicht besitzen und wie oft sie wiederkehrend geprüft werden müssen. Darüber hinaus besprechen wir mit Ihnen im Vorfeld die Prüfungsvoraussetzungen.

Unser Ziel ist es, neben der ordnungsgemäßen Prüfung auch einen reibungslosen Prüfablauf für Sie als Kunden zu gewährleisten.
Gerne übernehmen wir nach Abstimmung mit Ihnen auch die Prüffristverfolgung. Hierbei werden Sie rechtzeitig von uns über anstehende wiederkehrende Prüfungen informiert.
Haben Sie im Vorfeld Fragen, so sprechen Sie uns gerne an.

Durch unsere Berufserfahrung, unter anderem in öffentlichen Einrichtungen, klein- und mittelständischen Unternehmen bis zur Großindustrie, Raffinerien, Windparks und Krankenhäusern, sind wir mit den Anforderungen an Technik und den Bedürfnissen verschiedener Kundengruppen bestens vertraut.

MD goes Academy

Aufgrund den stetig wachsenden Anforderungen unserer Kunden bieten wir bereits seit 2015 individuell angepasste Schulungen an, in denen wir verschiedene Konzepte, Anwendungen, Normen und Richtlinien in den Fokus stellen und präsentieren.
Ab Januar 2025 startet für Sie unsere Schulungsabteilung MD Akademie mit den ersten festen Schulungsprogrammen.

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Über uns

Das Team wächst stetig..

Michael Dietl​

Gründer und Geschäftsführer

Maria Dietl

Assistenz der Geschäftsführung

Ulrich Betz

Büroleiter

Markus Schlaug

Sachverständiger

Maximilian Benkert

Sachverständiger

Frank Stärke

Sachverständiger

Sebastian Dörbeck

Sachverständiger

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